Steuertermine im Monat März 2012
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 12.3.2012.
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 12.3.2012.
- Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Barzahlung bis zum 12.3.2012.
- Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Barzahlung bis zum 12.3.2012.
- Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Barzahlung bis zum 12.3.2012.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.3.2012. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
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