Vereinsrecht: Verlängerungsklausel für Amtsperiode des Vorstands

published on 06/12/2006 03:53
Vereinsrecht: Verlängerungsklausel für Amtsperiode des Vorstands
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte

In vielen Vereinssatzungen findet sich die Klausel, dass der Vorstand nach Ende seiner Amtsperiode im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Das ist empfehlenswert - und auch zulässig.

Dies bestätigt eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts (KG). Der alte Vorstand kann den Verein weiterhin in vollem Umfang vertreten. Im konkreten Fall war der Vorstand nur für ein Jahr bestellt. Die Neuwahl scheiterte, weil die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig war. Der alte Vorstand kündigte einen Gebäudemietvertrag. Der Mieter klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, der Vorstand vertrete den Verein nur noch kommissarisch und seine Befugnisse beschränkten sich darauf, die Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen. Dem widersprach das KG. Die Verlängerungsklausel sei rechtswirksam. Die Amtszeit ende erst mit der wirksamen Bestellung eines neuen Vorstands.

Hinweis: Dass der alte Vorstand weiterhin im Vereinsregister eingetragen ist, genügt nicht für die Berechtigung, den Verein vertreten zu können. Die Eintragung hat nämlich nur deklaratorischen (kundmachenden) Charakter. Es kommt also tatsächlich auf die Klausel zur Verlängerung der Amtsperiode an, wenn der Vorstand für den Verein Rechtsgeschäfte tätigen soll (KG, 8 U 172/05).


Show what you know!
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
573 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

24/09/2015 14:05

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
09/04/2012 14:16

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
25/04/2012 11:45

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht