Vereinsvorstand: Unwissenheit schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden

bei uns veröffentlicht am27.02.2007

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Vereinsrecht Steuerrecht Wirtschaftsrecht Rechtsanwalt Dirk Streifler BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Vorstandsmitglieder eines Vereins können sich bei ihrer Tätigkeit nicht auf fehlende steuerliche Kenntnisse berufen. Im Zweifel müssen sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Anderenfalls haften sie persönlich für von ihnen verursachte Steuerschulden des Vereins.

Mit dieser Entscheidung bestätigt das Finanzgericht (FG) München in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung die Rechtsprechung zur Steuerhaftung ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder. Die Vorstände eines Fanclubs (eingetragener Verein) hatten für eine Großveranstaltung zum Vereinsjubiläum eine ausländische Musikgruppe engagiert, aber den Steuerabzug für Einkommen- und Umsatzsteuer nicht vorgenommen. Da der Verein nicht über das erforderliche Vermögen zur Tilgung der festgestellten Steuerschulden verfügte, nahm das Finanzamt beide Vorstandsmitglieder in Anspruch.

Das FG bestätigte nun das Vorgehen des Finanzamts. Ohne Erfolg blieb der Einwand des Vorstands, es fehle das für eine Haftung notwendige Verschulden, weil der Verein keinerlei Erfahrungen mit solchen Veranstaltungen gehabt habe. Dass sich der Fanclub über seine Pflichten im Abzugsverfahren geirrt habe, sei nach Ansicht der Richter jedoch unerheblich. Zum einen mache die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung die Haftung nicht von einem Verschulden abhängig. Zum anderen hätten sich die Vorstandsmitglieder über das Abzugsverfahren auch unterrichten können und müssen (FG München, 14 K 1035/03).

 

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht: Zur Berichtigung der Eintragung im Handelsregister

24.09.2015

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.

3.2 GmbH - Gesellschafter - Haftung

09.04.2012

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

1.2 KG - Gründung - Einlagen & Gesellschaftsvermögen

25.04.2012

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

3.1 GmbH - Gesellschafter - Stellung & Rechte allgemein

09.04.2012

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte