Was gilt bei undurchführbaren Satzungsbestimmungen?

published on 27/02/2007 05:11
Was gilt bei undurchführbaren Satzungsbestimmungen?
Gesetze
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsberatung zum Vereinsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ist die Satzungsbestimmung eines Vereins nicht (mehr) durchführbar, tritt an ihre Stelle grundsätzlich die gesetzliche Bestimmung.

Darauf hat das Kammergericht (KG) hingewiesen. Die Entscheidung betraf einen Verein, dessen Vorstand laut Satzung durch einen „Bezirksgruppenleiter“ (von außen) berufen wurde. Ein solcher Bezirksgruppenleiter existierte aber seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Mitgliederversammlung hatte deswegen den neuen Vorstand selbst gewählt. Seine Eintragung wurde aber vom Registergericht mit Verweis auf die bestehende Satzungsregelung abgelehnt. Der Verein sei nicht mehr handlungsfähig. Es müsse deswegen ein Notvorstand bestellt werden, der dann eine Mitgliederversammlung einberuft, die die nicht mehr durchführbare Satzungsregelung ändert.

Das KG belehrte das Registergericht eines Besseren: Der Verein kann, wenn die satzungsmäßige Bestellung des Vorstands nicht mehr möglich ist, den Vorstand nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) berufen – also per Wahl durch die Mitgliederversammlung. Sind einzelne Regelungen einer Satzung nichtig, bleibt die Satzung im Übrigen grundsätzlich wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die Vorschriften des BGB oder die sonst geltenden. Der Verein sei also durchaus noch handlungsfähig, die Bestellung eines Notvorstands deswegen nicht nötig (KG, 1 W 428/05).


 

 

Show what you know!
1 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
573 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

24/09/2015 14:05

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
09/04/2012 14:16

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
25/04/2012 11:45

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht