Schulrecht

erstmalig veröffentlicht: 20.10.2009, letzte Fassung: 20.10.2009

Wir vertreten gerne Ihre Interessen und die Ihrer Kinder bei allen schulbezogenen Rechtsproblemen. Wir beraten sie umfassend über eine sinnvolle Verfahrensweise. Denn gerade in diesem sensiblen Bereich ist nicht immer der gerichtliche Weg der am weiterführendsten. Schließlich wollen die Schüler ihr lieb gewonnenes Umfeld nicht durch die Einmischung von außen (weiter) belasten. Gleichwohl kann anwaltlicher Rat Ihre Position im Vorfeld stärken, setzt es Sie doch in die Kenntnis Ihrer Rechte. Oft kann auch ein Rechtsbeistand vermittelnd zwischen den jeweiligen Interessen eingreifen und dadurch aufkochende Emotionen kanalisieren.

Im Übrigen unterstützen wir Sie zu folgenden Angelegenheiten, in denen oft rasch gehandelt werden muss (siehe vorläufiger Rechtsschutz), je nach dem, ob ein formloser (z.B. Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde) oder förmlicher Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage) einzulegen ist:

- Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung vom Schulbesuch (Schulreife)

- Schulplatzklage: Aufnahme in die gewünschte Schule

- Vorgehen gegen: pädagogische Erziehungsmaßnahmen (Tadel o. Eintrag ins Klassenbuch) sowie eingriffsintensiveren förmlichen Ordnungsmaßnahmen (Ausschluss vom Unterricht über mehrere Tage o. Verweis von der Schule), Nichtversetzung oder Leistungsbewertungen wie Zeugnis (u.U. einzelne Prüfungen) sowie abschließende Schulformempfehlung



 

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