Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2008 - II ZR 202/07
vorgehend
Bundesgerichtshof
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
beschlossen:
Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart
LG München I, Entscheidung vom 11.09.2006 - 14 HKO 18483/03 -
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2007 - 7 U 1917/07 -
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