BVERFG 2 BvR 2015/09

bei uns veröffentlicht am14.04.2011

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Urteilsbesprechung zu BVERFG 2 BvR 2015/09

Urteilsbesprechungen zu BVERFG 2 BvR 2015/09

Referenzen - Urteile

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Juli 2015 - M 21 S7 15.50576

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 10. Januar 2014 (Az. M 21 S 13.31382) wird geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Juli 2015 - M 21 S7 15.50575

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 10. Januar 2014 (Az. M 21 S 13.31363) wird geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migrat

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 02. Juli 2012 - A 7 K 1877/12

bei uns veröffentlicht am 02.07.2012

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der Antragsteller nach Italien vorläufig auszusetzen, von ihrem Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Dublin-II-VO Gebrau