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bei uns veröffentlicht am18.07.2007

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
online Inkassoauftrag - Anwaltsinkasso - S&K Rechtsanwälte Berlin

1. Freischaltung

Bevor Sie unser Inkassoportal nutzen können, müssen wir Ihre Daten einpflegen und Sie als Nutzer frei schalten. Fordern Sie Ihre Zugangsdaten hier an.

Die Freischaltung ist für Sie kostenlos und erfolgt innerhalb von zwei Werktagen. Sobald uns die von Ihnen unterschriebenen Nutzungsbedingungen, die Befreiungserklärung für das Internet und entsprechende Vollmachten vorliegen können wir für Sie tätig werden. Wir benötigen für das einfache Verfahren lediglich eine Vollmacht im Original. Für die weiteren Forderungen die wir für Sie geltend machen, erhält der Schuldner jeweils eine von uns beglaubigte Abschrift dieser Vollmacht.

2. Datenpflege

Die offenen unstrittigen Forderungen werden im Online-Verfahren per Internet durch Ihre Buchhaltung eingepflegt. In dem Menü werden die Daten abgefragt, die für uns notwendig sind, um die Forderungen beim säumigen Schuldner einzutreiben (Rechnungsbetrag, Mahnauslagen, Rechnungsnummer etc.). Nach der Forderungseinstellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail für die eingestellten Forderungen.

Ihre Datensätze werden automatisch in unsere Datenbank übernommen. Sofern keine weiteren Rückfragen durch Sie gewünscht werden und eine Interessenkollisionsprüfung ohne Ergebnis blieb, werden die Mahnschreiben automatisch generiert und meist am selben Tag zur Post gegeben. Sie Erhalten von uns eine Abschrift des Mahnschreibens per Mail.

Wir machen mit Ihrer Hauptforderung auch Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschäden wie z.B. unsere Kosten direkt beim Schuldner geltend.

Bitte beachten Sie: Das Inkassoverfahren setzt voraus, dass der Schuldner sich im Verzug befindet. Dies ist zumindest regelmäßig der Fall, wenn nach der Rechnung bereits eine Zahlungsfrist bestimmt ist und innerhalb dieser Frist ein Zahlungseingang ausbleibt. Gern prüfen wir ob Ihre Rechnungslegung diesen Anforderungen gerecht wird.

Bitte beachten Sie: Bei dem regulären Inkassoverfahren prüfen wir nicht, welche Einwendungen oder Einreden der Schuldner möglicherweise erheben kann. Erwarten Sie das die Forderung vom Schuldner bestritten wird, so ist das Inkassoverfahren ungeeignet. Bitte teilen Sie uns die möglichen Einwendungen mit. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen individuell ab. Gern überprüfen Wir auch Ihre Verträge.

3. Abrechnung und Auskehrung

Wenn der Schuldner auf unser Mahnschreiben auf unser Fremdgeldkonto zahlt, wird dieser Betrag unverzüglich nach Abzug unserer Kosten inklusive der Zinsen an Sie ausgekehrt. Wir arbeiten mit einem Datev Buchhaltungssytem mit bidirektionaler Schnittstelle. D.h. unsere Kontenumsätze werden online ausgelesen und den Mandantenkonten automatisch zugewiesen. Der Datenabgleich erfolgt mindestens ein mal / Woche. Die Auskehrung und Abrechnung an Sie erfolgt ohne gesonderte Kosten einmal im Monat. Bei kürzeren Abrechnungsintervallen erstellen wir gern ein individuelles Angebot.

4. Der Schuldner zahlt auf die außergerichtliche Mahnung nicht - wie weiter?

Wenn der Schuldner nicht innerhalb der von uns benannten Frist zahlt, empfehlen wir regelmäßig ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Darauf wird der Schuldner natürlich bereits im Mahnschreiben hingewiesen. Natürlich auch darauf, dass dann weitere zusätzliche Kosten entstehen.

Sie erhalten von uns nach Fristablauf die Mitteilung, dass die Forderung nicht eingegangen ist. Weiterhin fordern wir dann ggf. die Gerichtskosten des Mahnverfahrens bei Ihnen ab. Sie können uns diese Kosten anweisen oder ggf. einer Verrechnung mit etwaigen Guthaben zustimmen.

Für das Mahnbescheidsverfahren entstehen streitwertabhängige Gerichtskosten. Diese betragen zur Zeit:

Gegenstandswert

Gerichtsgebühr

bis Euro

in Euro

Bitmap

300,00

12,50

600,00

17,50

900,00

22,50

1.200,00

27,50

1.500,00

32,50

2.000,00

36,50

2.500,00

40,50

3.000,00

44,50

3.500,00

48,50

4.000,00

52,50

4.500,00

56,50

5.000,00

60,50

6.000,00

68,00

7.000,00

75,50

8.000,00

83,00

9.000,00

90,50

10.000,00

98,00

13.000,00

109,50

16.000,00

121,00

19.000,00

132,50

22.000,00

144,00

25.000,00

155,50

30.000,00

170,00

35.000,00

184,50

40.000,00

199,00

45.000,00

213,50

50.000,00

228,00

Weitere auf Anfrage.

Bitte beachten Sie: Das Mahnbescheidsverfahren ist das kostengünstigste und schnellste Verfahren zur Titulierung Ihrer Forderung. Sofern die Forderung streitig wird, werden zwar die bereits verauslagten Kosten auf das streitige Verfahren angerechnet, wir verlieren jedoch Zeit. Die Zeit die vergeht bis das Gericht den Mahnbescheid zugestellt hat, und wir Nachricht davon erhalten, dass ein Widerspruch eingelegt wurde und die Zeit bis das Verfahren an das dann zuständige Gericht abgegeben wird.

5. Streitiges Verfahren

Sofern das Mahnbescheidsverfahren nicht zum Erfolg führt, d.h. der Schuldner Widerspruch einlegt, so erheben wir für Sie die Klage. Wir benötigen von Ihnen jeweils den Gerichtskostenvorschuss (der 6 fache Betrag der Kosten das Mahnbescheides) und einen angemessenen Vorschuss auf die Anwaltskosten. Ausführungen zum Prozesskostenrisiko finden Sie hier.

Wir prüfen für Sie die Berechtigung Ihrer Forderung nach Ihren Angaben und erstellen die Klageschrift.

6. Zwangsvollstreckung & Titelüberwachung

Nun bekommt man / frau ja vor Gericht nur ein Urteil und meistens keine Gerechtigkeit. Damit aber wenigstens dieses durch gesetzt wird, muss oftmals der uneinsichtige Schuldner gezwungen werden. Aufgrund des Gewaltmonopols des Staates bleiben jedoch diese Vollstreckungsmaßnahmen eben in dessen Händen. Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die Zwangsvollstreckung.

7. Bonitätsauskünfte & EMA - Abfragen

Wir sind nur so gut, wie dies die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, zulassen. Insbesondere tragen Sie das Insolvenz- und Bonitätsrisiko ihrer Kunden. Dem schlechten Geld gutes hinterher zu werfen ist selten vergnüglich.

Wenn Sie Zweifel an der Bonität Ihres Kunden haben oder Anhaltspunkte für eine Wohnsitzverlegung da sind, so empfehlen wir Ihnen zunächst entsprechende Auskünfte ein zu holen.

Wir können für Sie eine EMA-Abfrage (elektronische Melderegisterauskunft) starten, aber auch über extrene Dienstleister Bonitätsauskünfte einholen.

Aufgrund der automatisierten Kommunikation mit den Meldeämtern und Auskunfteien, wird diese Leistung besonders günstig und schnell geliefert.

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