Autokauf: Rücktritt ist trotz versäumter Inspektion möglich

bei uns veröffentlicht am03.08.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Kaufrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Auch wenn der Käufer eines Neuwagens die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle nicht einhält, kann er den Händler wegen eines Sachmangels in Anspruch nehmen.

So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in folgendem Fall entschieden: Rund 18 Monate konnte das Fahrzeug problemlos im 6. Gang gefahren werden, danach sprang der 6. Gang immer wieder heraus. Die Händlerin lehnte es ab, den Mangel zu beheben. Begründung: Der Käufer habe die vom Hersteller vorgegebenen Inspektionen nicht durchführen lassen. Der Käufer klagte auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Der gerichtliche Sachverständige konnte zwar keine Schadenursache feststellen, aber er gab an, der Käufer jedenfalls sei nicht für das Problem verantwortlich. Die Richter verurteilten daraufhin die Händlerin: Das Fahrzeug sei infolge einer konstruktiven Schwäche mangelhaft. Zwar komme dem Käufer die Beweislastumkehr nicht zugute, weil der Mangel sich nicht innerhalb der ersten sechs Monate gezeigt habe. Der Nachweis der Mangelhaftigkeit bei Übergabe sei jedoch durch das Sachverständigengutachten geführt. Daran änderten auch die fehlenden Inspektionen nichts. Denn die Getriebeschwäche wäre bei einer rechtzeitigen Inspektion nicht erkannt, geschweige denn behoben worden (OLG Koblenz, 5 U 1518/06).
 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Wirtschaftsrecht

Abgasskandal: Überblick zur rechtlichen Situation der Käufer

04.07.2017

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

Onlinegeschäfte: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

25.02.2012

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
Wirtschaftsrecht

Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung muss vom Unternehmer deutlich gestaltet werden

12.02.2013

Unternehmer kann sich nicht auf die BGB-InfoV berufen, wenn er kein Widerrufsformular verwendet hat, das dem Muster der BGB-InfoV entspricht- BGH, VIII ZR 82/10
Wirtschaftsrecht