Autokauf: Störende Fahrgeräusche eines Luxusautos können zur Rückgabe berechtigen

bei uns veröffentlicht am31.03.2009

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Kaufrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Kann der Verkäufer eines Luxus-Cabrios einen bei geschlossenem Verdeck ertönenden Pfeifton nicht beseitigen, kann der Käufer zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt sein.

Das musste sich der Verkäufer eines Cabrios vor dem Landgericht (LG) Coburg sagen lassen, wo er zur Rückzahlung des Kaufpreises von 98.000 EUR verurteilt wurde. Der Käufer hatte mehrfach störende Windgeräusche beanstandet, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 – 130 km/h auftraten. Als der Verkäufer diese nicht beseitigen konnte, erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer bestritt einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche dem Stand der Serie.

Damit hatte er vor dem LG aber keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ein Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 EUR kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen des Käufers als berechtigt an. Es komme in diesem Fall nicht darauf an, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten (LG Coburg, 22 O 513/07).


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