Der Podcast über das Erbrecht – mit Stephan Lorenz
Seit einigen Zeiten hat sich der Trend bestätigt, anstelle von Zeitungsartikeln oder eines Buches einfach mal in einen Podcast hineinzuhören. So gibt es mittlerweile Podcasts jeder Art und auch für jede Altersgruppe.
Auch Studierende gehen diesen Trend mit und hören ihre Jura-Vorlesungen nun auch unterwegs. Sofern die meisten Universitäten diese Art, Vorlesungen zu hören, noch nicht anbieten, ist die Ludwigs-Maximilian Universität in München uns ein Vorbild:
LMU Erbrecht 2019
Stephan Lorenz bietet uns – und das heißt nicht nur Studierenden, sondern auch Juristen, die mal wieder in die Materie des Erbrechts hineinkommen wollen – in seiner aufgezeichneten Vorlesung einen Überblick über die Grundzüge des Erbrechts.
Während der Vorlesung werden die Folien mit eingeblendet, sodass der Hörer dem Vortrag gut folgen und Mitschriften tätigen kann.
Vorkenntnisse für diesen Kurs sind nicht erforderlich. Die Vorlesung bietet einen guten Einstieg in die Materie und soll zudem alle erforderlichen Kenntnisse für die Examina vermitteln.
Worum geht es genau?
Inhalt der Vorlesung ist das Erbrecht. Diese kann sich der Hörer in 12 Sitzungen anhören und diese freilich auch jederzeit stoppen, um mitzuschreiben oder Pausen zu machen. Ein Podcast hat eine Länge von ungefähr 60 – 90 min.
Adressat sind nun erstmal die Studierende der LMU in München und insofern auch andere Jurastudenten, dessen Ziel es ist, die Klausur im Erbrecht erfolgreich zu absolvieren. Dennoch ist die Vorlesung auch für Anwälte sehr empfehlenswert, die gewisse Themen noch einmal auffrischen möchten. Freilich ersetzt die Vorlesung keine Rechtsberatung – darauf wird auch in der Beschreibung der hochgeladenen Podcast-Reihe verwiesen.
In den ersten Sitzungen werden Grundbegriffe des Erbrechts – wie zB der Erblasser und Erbfall – erklärt. In den kommenden Sitzungen wird stets zwischen der gesetzlichen Erbfolge gemäß § §§ 1924 ff. BGB - die eintritt, wenn kein Testament vorliegt - und der gewillkürten Erbfolge nach §§ 1937 ff. BGB – also die Erbfolge, die von der gesetzlichen Erbfolge abweicht - differenziert. In diesen beiden Themen ist der Fokus der Vorlesung zu erblicken. Durch zahlreiche Fallbeispiele veranschaulicht Herr Lorenz die Regeln der Errichtung und des Widerrufs des Testaments, seines Inhalts sowie der Erbeneinsetzung.
Praktisch sehr relevant sind darüber hinaus die Vor- und Nacherbfolge gemäß §2100 ff. BGB sowie das Berliner Testament gemäß § 2269 BGB, worauf sich Ehegatten in ihrem Testament einigen können.
In den letzten Sitzungen werden das Pflichtteilsrecht gemäß §§ 2303 ff. und der Erbenverzicht sowie die Rechtsstellung des Erben thematisiert.
Zu den einzelnen Einheiten gibt es immer kleine Fälle, sodass die Studierenden schon in der Vorlesung erlernen, den theoretisch erlernten Stoff auch praktisch anzuwenden.
Einschätzung – Vorlesung stößt auf großes Lob
Der Podcast ist in seiner Gesamtheit nur zu empfehlen, wenn der ein oder andere noch Lücken im Rechtsgebiet des Erbrechts aufweist und diese gerne schließen möchte.
Stephan Lorenz hat eine besondere Begabung dafür, sein Wissen verständlich und geduldig zu vermitteln. Dies zeigen insbesondere auch die verfassten Rezensionen zum Podcast – in solchen werden Danksagungen ausgesprochen und eine volle Zufriedenheit über den Inhalt und v.a. die Übermittlung dieses Rechtsstoffes zum Ausdruck gebracht.
Freilich sollte man auch beachten, dass dieser Podcast „kein Üblicher“ für „zwischendurch“ ist. Es ist eine Vorlesung, die aufgenommen worden ist, weil sich dessen Erfolg bestätigt hat. Um ihr aber folgen zu können, sollte man sich dennoch einen ruhigen Platz zu Hause nehmen, wo man sich gut auf den Vorlesungsinhalt konzentrieren kann.
Den Podcast können Sie hier anhören.
Auch unsere Kanzlei Streifler und Kollegen berät Sie gerne zum Thema Erbrecht. Haben Sie Fragen zum Thema Erbrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
[E.K.]
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Annotations
(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist.
(2) Haben die Ehegatten in einem solchen Testament ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden erfüllt werden soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Vermächtnis dem Bedachten erst mit dem Tode des Überlebenden anfallen soll.