Europarecht: Riester-Rente: Zulagen auch für „Mallorca-Rentner“

bei uns veröffentlicht am02.11.2009

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Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Grenzgängern und „Mallorca-Rentnern“ den Rücken: Nach einem aktuellen Urteil müssen Deutsche, die ihren Ruhestand im Ausland genießen möchten, die staatlichen Zulagen auf den Riestervertrag nicht mehr zurückzahlen.

Die Bedingungen für den Erhalt staatlicher Zulagen sind nach Ansicht des EuGH diskriminierend. Benachteiligt würden insbesondere Grenzgänger, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland beschäftigt sind. Bisher blieb ihnen die staatliche Förderung vorenthalten.

Aufatmen dürften auch deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland.

Bislang mussten Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland genießen wollten, die Riester-Förderung zumindest teilweise zurückzahlen. Künftig dürfen sie die staatlichen Zulagen aber behalten (EuGH, Urteil vom 10.9.2009, C-269/07).

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