Haftungsrecht: Fahrzeugschaden in der Waschstraße

published on 02/04/2015 11:30
Haftungsrecht: Fahrzeugschaden in der Waschstraße
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Der Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, wenn ein Warnhinweis fehlt und dadurch der Einfahrende mit dem sich schließenden Tor zusammenstößt.
Schließt sich bei einer Waschanlage im Winterbetrieb nach dem Herausfahren des soeben gewaschenen Fahrzeugs das Tor und ist die Einfahrt für das nachfolgende Fahrzeug erst möglich, nachdem die Waschkarte eingesteckt worden ist, muss ein deutliches Hinweisschild außen an der Waschanlage darauf aufmerksam machen. 

Das hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden. Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass der Waschanlagenbetreiber für einen Schaden hafte, wenn ein solcher Warnhinweis fehle und der ahnungslos Einfahrende mit dem sich schließenden Tor zusammenstoße. Dem Einfahrenden sei nicht vorzuwerfen, dass er sich nach vorn orientiert und nicht nach oben schaut, ob sich das Tor schließt.

AG Pforzheim, Urteil vom 25.3.2014, (Az.: 3 C 382/13).

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