Jugendstrafrecht: Verurteilung wegen Totschlags
Mit Urteil vom 15. April 2008 hat das Landgericht Stuttgart einen zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten albanischer Herkunft wegen Totschlags u.a. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilung wegen Totschlags lag zu Grunde, dass der Angeklagte am 16. November 2007 in der Theaterpassage in Stuttgart bei einer Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Gruppen Jugendlicher mit einem Messer auf einen gleichaltrigen Jungen eingestochen hatte. Das Opfer, ein 16 Jahre alter Kurde, brach vom Messer des Angeklagten direkt ins Herz getroffen sofort zusammen und erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 09. September 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. September 2008 – 1 StR 459/08
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2008
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 09. September 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. September 2008 – 1 StR 459/08
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