Kreditverträge und Widerruf

bei uns veröffentlicht am02.08.2017

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für Familien- und Erbrecht

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Vorfälligkeitsentschädigungen bei Widerruf von Kreditverträgen

In vielen Fällen enthalten Darlehensverträge Fehler insbesondere mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Liegen solche Fehler vor, kann das zu Verbrauchervorteilen führen. So können Vorfälligkeitsentschädigungen umgangen oder bis zu drei Jahre nach erfolgter Zahlung rückerstattet werden. Außerdem ist eine Kündigung von Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich.

Vorfälligkeitsentschädigung dank Widerrufsrecht zurückfordern

Bei Abschluss eines Darlehensvertrags muss die Bank den Verbraucher in korrekter Weise über seine Widerrufsrechte belehren. Das ist zumeist der Fall, wenn die Belehrung leicht verständlich und im Vertrag besonders gekennzeichnet ist. Die Belehrung muss insbesondere deutlich machen, wann die Widerrufsfrist beginnt und wann sie endet. Bereits Formulierungen, die auf den Beginn des Widerrufsrechts mit Inkrafttreten des Vertrags hinweisen, sind fehlerhaft. Der Darlehensnehmer kann sein Widerrufsrecht bis spätestens 14 Tage nach Beginn des Widerrufsrechts ohne Angabe von Gründen gelten machen. Der Widerruf erfolgt schriftlich. Hierzu müssen Anschrift und Name des Unternehmens im Vertragsabschnitt zur Widerrufsbelehrung kenntlich gemacht werden. Bei der Absendung eines fristgerechten Widerrufs gilt regelmäßig das Datum des Posteingangsstempels beim Darlehensgeber.

abgeschlossene Darlehensverträge

Entscheidet sich ein Darlehensnehmer, seinen Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen und die ausstehende Summe zurückzuzahlen, entsteht dem Darlehensgeber ein finanzieller Verlust. Um diesen zu entschädigen, ist vom Darlehensnehmer einer Vorfälligkeitsentschädigung zu erbringt. Ist diese gezahlt, beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde, die gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch eingelegt werden und die Rückzahlung von Überzahlungen oder durch den Darlehensgeber unrechtmäßig erhobener Vorfälligkeitsentschädigungen gefordert werden. Eine solche unrechtmäßige Vorfälligkeitsentschädigung liegt regelmäßig vor, wenn das Widerrufsrecht im Darlehensvertrag fehlerhaft ist oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Fehler enthält.

laufende Darlehensverträge


Auch bei laufenden Darlehensverträgen ist die Widerrufsbelehrung auf ihre Korrektheit zu prüfen. Ist sie fehlerhaft, kann der Darlehensnehmer jederzeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und aus dem Darlehensvertrag austreten, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Die Korrekte Widerrufsbelehrung


Zunächst muss die Widerrufsbelehrung im Vertrag eindeutig zu erkennen sein. Sie muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht dahingehend in Kenntnis setzen, dass der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und dem Darlehensnehmer hierbei keine Kosten entstehen. Im Falle einer fehlerhaften Belehrung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Der Darlehensnehmer erhält mit dem Darlehensvertrag eine Vertragsurkunde, deren Datum als Beginn der Widerrufsfrist angenommen wird. Dieses Datum muss auch im Darlehensvertrag im Rahmen der Widerrufsbelehrung festgehalten werden. Auch muss die Belehrung den Darlehensnehmer über den Ablauf des Widerrufs informieren. Dieser muss schriftlich und fristgerecht an die im Darlehensvertrag angegebene Adresse geschickt werden. Zum Vergleich kann auf das Widerrufsrecht-Muster, Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoV abgestellt werden. Eine korrekte Widerrufsbelehrung muss alle hierin enthaltenen Punkte aufweisen. Ist das nicht der Fall und die Belehrung ist fehlerhaft, so endet die Widerrufsfrist nicht. In diesem Fall kann der Darlehensnehmer jederzeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Darlehensvertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beenden.

Häufige Fehler bei der Widerrufsbelehrung:

  1. keine oder unzureichende Angaben zur Postanschrift, den Rechten des Darlehensnehmers und der Darlehensfrist
  2. Die Belehrung zum Widerrufsrecht ist nicht eindeutig im Vertrag gekennzeichnet
  3. Die Belehrung enthält verwirrende oder uneindeutige Textabschnitte
  4. Die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrungsvorlage ist veraltet
  5. Dem Darlehensnehmer wurde bei Inkrafttreten des Darlehensvertrags keine Vertragsurkunde übergeben
  6. Die Belehrung ist fehlerhaft, wenn sie den Satz „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ enthält
Banken und Darlehensgeber, die häufig durch fehlerhafte Belehrungen aufgefallen sind:
  • BHW Bausparkasse
  • BW Bank
  • Commerzbank
  • Deutsche Bank
  • Deutsche Kreditbank
  • Dresdner Bank
  • Münchner Hypothekenbank
Inanspruchnahme Ihres Widerrufsrechts

Weist der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf, kann der Darlehensnehmer umgehend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das Widerrufsschreiben kann formlos aufgesetzt werden und muss keine Angabe von Gründen enthalten. Der Darlehensvertrag und die zugehörige Darlehensvertragsnummer, sowie der Beginn des Darlehensvertrags, die vollständige Anschrift des Darlehensgebers und die eigene vollständige Anschrift müssen im Widerrufsschreiben enthalten sein.
Auflösung eines bestehenden Darlehensvertrags durch Umschuldung

Aufgrund niedrigerer Zinsen in der Baufinanzierung scheint häufig ein Darlehensvertrag bei einem anderen Geldgeber oder ein Vertragsschluss zu einem späteren Zeitpunkt vorteilhafter zu sein. Im Fall des Vorliegens einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, kann der Darlehensnehmer den ursprünglichen Darlehensvertrag kostenfrei Kündigen und sich mittels Umschuldung für einen neuen Darlehensgeber entscheiden. Erkennt das ursprüngliche Kreditinstitut die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft an, kann der Darlehensnehmer die Umschuldung ohne Fälligkeit der Vorfälligkeitsentschädigung in Auftrag geben. Regelmäßig wird eine Begleichung der Restschuld innerhalb von 30 Tagen nach Darlehenskündigung gefordert. Außerdem kann der Darlehensgeber eine Bearbeitungsgebühr und einen nachvollziehbaren Zinsschaden in Rechnung stellen. Zu beachten ist, dass die Forderung bei Umschulung weitestgehend von der Kulanz des Darlehensgebers abhängt und ein gutes Darlehensgeber-Darlehensnehmer-Verhältnis sich an dieser Stelle sehr vorteilhaft auswirken kann.

Gesetze

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