Arbeitsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung

published on 03/01/2008 11:04
Arbeitsrecht: Ohne Abmahnung auch bei hochgradiger Alkoholisierung keine Kündigung
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Erscheint ein Arbeitnehmer hochgradig alkoholisiert zur Arbeit und kann deshalb nicht arbeiten, kann das eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines solchen Pflichtverstoßes bereits abgemahnt wurde - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Wurde dem Arbeitnehmer bisher noch keine Abmahnung erteilt, ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) eine dennoch erteilte Kündigung unwirksam. Dabei wiesen die Richter darauf hin, dass das Abmahnungserfordernis auch nicht entfalle, wenn für den Betrieb ein Alkoholverbot gelte (Hessisches LAG, 8 Sa 854/06).




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