Mietwagen: Geländefahrten und Teichdurchquerungen können teuer werden

bei uns veröffentlicht am29.05.2012

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Wer mit einem Mietwagen durch einen Teich fährt, muss für einen dadurch entstehenden Motorschaden aufkommen-LG Osnabrück, 12 O 2221/11
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landgericht (LG) Osnabrück. Geklagt hatte der Mietwagenanbieter Sixt gegen einen seiner Kunden. Dieser hatte sich einen BMW X 3 als Mietfahrzeug für ein langes Wochenende mit einer Haftungsfreistellung gemietet. Mit dem sportlichen Geländewagen durchquerte er einen Teich. Dabei saugte der Motor statt Luft Wasser an und es kam zu einem kapitalen Motorschaden. Das Fahrzeug blieb noch im Teich stehen und musste abgeschleppt werden Der Beklagte behauptete, dass es für ihn überraschend gewesen sei, dass der Motor ausging. Schließlich fahre BMW mit diesem Fahrzeug in Werbespots auch durch Wasser. Sixt hielt dagegen das Verhalten des Beklagten für grob fahrlässig. Er hätte abseits befestigter Straßen nicht fahren dürfen. Zudem habe er sich vorher nicht von der Gewässertiefe überzeugt.

Sixt hat mit der Teilklage zunächst nur den hälftigen Schaden geltend gemacht. Von dem Gesamtschaden in Höhe von 10.210 EUR zahlt der Beklagte nun aufgrund des Vergleichs 4.000 EUR. Diese verzichtet im Gegenzug auf die Erstattung des weiteren Schadens. Die Kosten des Gerichts und der Anwälte wurden gequotelt: 40 Prozent trägt die Fa. Sixt und 60 Prozent trägt der Beklagte. Wegen dieses Vergleichs muss der Richter kein Urteil mehr fällen (LG Osnabrück, 12 O 2221/11).




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