Schadenersatzrecht: FIS-Regeln gelten auch für Snowboard-Fahrer
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Die Regeln des internationalen Skiverbands (FIS) stellen Gewohnheitsrecht dar. Sie gelten auch für Snowboard-Fahrer.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Die Richter wiesen darauf hin, dass sich damit auch Snowboard-Fahrer an die üblichen Verhaltens- und Sorgfaltsanforderungen halten müssten. Im konkreten Fall bedeute dies, dass der von hinten kommende Snowboard-Fahrer seine Fahrspur so wählen müsse, dass er den vor ihm fahrenden Skifahrer nicht gefährde. Vorrang habe stets der vorausfahrende Ski- oder Snowboard-Fahrer. Entsprechend müsse genügend Abstand gehalten werden, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen. Fahre der Snowboard-Fahrer zu dicht auf, treffe ihn das Verschulden an einem Zusammenstoß selbst in dem Fall, in dem der vorausfahrende Skifahrer einen plötzlichen Richtungswechsel vornehme (OLG Brandenburg, 6 U 64/05).
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