Schadensrecht: Haftungsrecht: Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko

bei uns veröffentlicht am26.08.2009

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Schadensrecht - Zivilrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der für die Reinigung einer Tiefgarage zuständige Hausmeisterservice haftet nicht, wenn eine Nutzerin der Garage beim Anblick einer Spinne so erschrickt, dass sie stürzt und sich dabei verletzt.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, in dem die Richter die Klage einer Frau zurückwiesen. Als diese in der Tiefgarage eine fette schwarze Spinne in Kopfhöhe an einem Faden baumeln sah, war sie reflexartig einen Schritt zurückgetreten. Dabei hatte sie das Gleichgewicht verloren. Bei dem Sturz zog sie sich eine Beckenprellung rechts, eine Prellung der rechten Gesichtshälfte und einen komplizierten Bruch am rechten Handgelenk zu. Sie verlangte daraufhin von dem zuständigen Hausmeisterservice Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 EUR und Schadenersatz. Dieser habe seine Pflichten aus dem Hausmeistervertrag verletzt, nach dem er die offene Tiefgarage einmal im Monat reinigen und dabei Spinnweben entfernen müsse.

Das OLG begründete die Klageabweisung damit, dass die Frau weder ausreichend vorgetragen noch unter Beweis gestellt habe, dass die behauptete Pflichtverletzung, nämlich die schlechte oder unterlassene Säuberung der Tiefgarage, für ihren Sturz ursächlich gewesen sei. Auch bei einer Reinigung im Monatsturnus könne nicht sichergestellt werden, dass zu dem Zeitpunkt, als die Frau an ihr Auto trat, keine Spinne vorhanden gewesen wäre. Selbst bei ordnungsgemäßer Beseitigung der Spinnweben könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Fensteröffnungen Spinnen eindringen und Netze an der Garagendecke, den Stützpfeilern und den Wänden bauen. Damit könne nicht der Beweis geführt werden, dass es bei ordnungsgemäßer monatlicher Reinigung gerade nicht zum Sturz der Frau hätte kommen können. Darüber hinaus sei die Beseitigung von Spinnenweben auch nicht zuvorderst darauf gerichtet, Stürze zu vermeiden. Hier habe sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, für das der Hausmeisterservice nicht einzustehen habe (OLG Karlsruhe, 7 U 58/09).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Wirtschaftsrecht

Hinweis- und Warnpflichten von Beratern

21.11.2023

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.

Abgasskandal: Überblick zur rechtlichen Situation der Käufer

04.07.2017

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

Onlinegeschäfte: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

25.02.2012

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
Wirtschaftsrecht