Steuertermine im Monat Juni 2008

bei uns veröffentlicht am30.07.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Im Monat Juni 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels Barzahlung – bis Dienstag, den 10. Juni 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Samstag, den 7. Juni 2008.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung – bis Dienstag, den 10. Juni 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Samstag, den 7. Juni 2008.

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung – mittels Barzahlung – bis Dienstag, den 10. Juni 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Samstag, den 7. Juni 2008.

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung – mittels Barzahlung – bis Dienstag, den 10. Juni 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Samstag, den 7. Juni 2008.

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung – mittels Barzahlung – bis Dienstag, den 10. Juni 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Samstag, den 7. Juni 2008.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Freitag, den 13. Juni 2008. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


In unserer Kanzlei wird der Bereich des Steuerrechtes maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger in enger Zusammenarbeit mit Kurzinsky & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Haus.

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