Urheberrecht: Lizenzmodelle bei der Bildverwendung im Internet

erstmalig veröffentlicht: 05.06.2020, letzte Fassung: 19.10.2022

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Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

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Zusammenfassung des Autors

Dürfen Sie ein Bild aus dem Internet herunterladen und weiterverwenden? Müssen Sie den Fotografen oder den Künstler angeben?
Was ist bei einer Bildauswahl zu beachten und für welche Zwecke dürfen Motive verwendet werden?

All diese Fragen werden im Folgenden beantwortet. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht, welche Möglichkeiten es für die Bildnutzung gibt und was Sie dabei beachten sollten. 


Das Urheberrecht bezeichnet in Deutschland die Rechte des Urhebers an seinem künstlerischen Werk, etwa einem Bild.
Um ein Bild für einen bestimmten Zweck nutzen zu können, ist eine Vereinbarung mit dem Inhaber der Rechte erforderlich. Diese erfolgt in Form von Lizenzen. Damit räumt der Rechtinhaber die Erlaubnis zur Nutzung eines Bildes ein.

 

Die wichtigsten Lizenzmodelle:

Auftragsarbeit


Ein Kunde beauftragt einen Fotografen/ Illustrator/Filmemacher mit der Erstellung eines visuellen Werkes (Bild oder Film). Der Kunde gibt die Inhalte vor, beschreibt eine bestimmte Menge und Qualität sowie den geplanten Nutzungsumfang. 
Die Vereinbarung ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB: der Künstler verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung des Werkes, der Kunde bei Mängelfreiheit zur Abnahme des Werkes zum vereinbarten Preis.

Lizenzpflichtige Bilder (Rights Managed)


Die Nutzung von lizenzpflichtigen Bildern ist streng geregelt. Dafür gibt es qualitativ hochwertige und bei Bedarf exklusive Bilder. Die Höhe der Lizenz richtet sich nach der Art der Nutzung, zum Beispiel ob es sich um ein schlichtes Bild für einen Newsletter oder ein großes Werbeplakat handeln soll. 
Aber auch Umfang, Auflage, Abbildungsgröße, die Dauer des Einsatzes und die Einsatzregion spielen eine Rolle.
Lizenzpflichtige Bilder sind vor allem für große Kampagnen und Unternehmensdarstellungen geeignet.

Lizenzfreie Bilder (Royalty Free)
Bei dem sogenannten Royalty Free Modell wird eine Lizenz erhoben, die es dem Unternehmen erlaubt, das Bild nahezu unbegrenzt zu verwenden. Nur die Weitergabe des Bildes an sich ist untersagt. Der Preis für ein Motiv richtet sich nach der Dateigröße und der Anzahl der berechtigten Nutzer. 
Die Qualität, Kreativität und Einzigartigkeit der Motive sind nicht so ausgeprägt wie bei lizenzpflichtigen Bildern.

Microstocks


Microstocks werden häufig von Hobbyfotografen erstellt. Die Nutzung wird je nach Anbieter eingeschränkt. Also zum Beispiel die Auflagenhöhen werden unterschiedlich hoch begrenzt, es dürfen keine Produkte (Poster) aus den Bildern gemacht werden oder die Lizenz gilt nur für eine Person. Es besteht die Möglichkeit des Erwerbes von Zusatzlizenzen.
Zu beachten gilt, dass die Qualität vergleichsweise niedrig ausgeprägt ist. Zudem sichern Microstocks keine Exklusivität zu und einzelne Motive werden oft mehr als 10.000 mal verkauft.

Creative Commons


Mit Creative Commons werden der Öffentlichkeit quasi bestimmte Nutzungsrechte an einem im Netz veröffentlichten Bild zugesprochen. Es bestehen Bedingungen, dafür sind die Bilder aber kostenfrei. Was bei Creative-Commons-Bildern immer gilt, ist die verpflichtende Angabe des Urhebers. 
Der Urheber des Bildes gibt vor, dass immer sein Name genannt wird (by) und ob das Bild für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf oder nicht (nc = non commercial). 
Zudem kann er entscheidenen, dass das Bild nicht bearbeitet werden darf (nd = no derivatives) und ob das neue Werk nur unter denselben Bedingungen weitergegeben werden darf (sa = share alike). 
Daraus entsteht die Kennzeichnung eines Bildes, wenn es zum Einsatz kommt, also zum Beispiel "Vorname Nachname des Künstlers, CC-by-nd-sa“.

 

Zusätzliche Regelung nach dem Tod des Urhebers

Im Urheberrecht ist festgelegt, dass Kunstwerke 70 Jahre nach Tod ihres Urhebers gemeinfrei ("public domain") sind, also von jedermann kostenfrei genutzt werden dürfen. Im Netz finden sich zahlreiche solcher Bilder, die mit diesem Kriterium gekennzeichnet sind. 
Jedoch sollte sich jeder Nutzer eines solchen Bildes rückversichern, dass diese Angabe auch stimmt und keine weiteren Rechte am Bild vorliegen!

 

Letztlich lässt sich sagen, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, Bilder für eigene Zwecke zu nutzen. Jedoch sollte immer auf die bestehende Lizenz geachtet werden und falls erforderlich, den Urheber und andere nötig Informationen mit angegeben werden. 

Haben Sie Fragen zum Thema Urheberrecht? Nehmen Sie Kontakt zu den Anwälten von Streifler & Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.




[S.F.]

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag


(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sac

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Referenzen

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.