KI – kein Urheberrecht? An Photos, Gemälden, Cyberpunk Kunstwerken?

originally published: 26/09/2022 10:50, updated: 19/10/2022 17:16
KI – kein Urheberrecht? An Photos, Gemälden, Cyberpunk Kunstwerken?
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Künstliche Intelligenz (KI) – kein Urheberrecht? An Photos, Gemälden, Cyberpunk Kunstwerken?

Künstliche Intelligenz – kein Urheberrecht? An Photos, Gemälden, Cyberpunk Kunstwerken?
 

Die großen Bild-Agenturen Getty und Shutterstock haben beschlossen keine KI hergestellten Photos mehr zu handeln. Das ist weise. Die rechtlichen Bedenken sind berechtigt, der nachgeschobene Grund „die Nutzer zu schützen“ dürfte hingegen frei erfunden sein: Photos sind durch das Urheberrecht geschützt. Da Urheberrecht setzt eine geistige, persönliche Schöpfung voraus. „Persönlich“ meint in diesem Falle „menschlich“. So ging die Klage von PETA verloren, die ein Urheberrecht für eine Menschenaffen einklagen wollten, der versehentlich auf den Auslöser einer Kamera kam und ein sehr lustiges Selfie schoss.
 
Shutterstock und Getty sehen hier folgendes, das Bild hat ohne Urheberrecht keine Wert, es kann nicht vor Verwendung durch irgendwen geschützt werden. Das Geschäftsmodell funktioniert nicht. Also ist die Entscheidung konsequent. Der Nutzer wird dadurch nicht geschützt, er erhält ein Bild und könnte es frei verwenden - wofür er will. Man könnte dafür eine „Bereitstellungsgebühr“ nehmen, vielleicht wartet hier ein Geschäftsmodell für eine weitere Bild-Agentur.

Haben Sie noch Fragen zum Thema "Künstliche Intelligenz" oder zum Urheberrecht allgemein? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

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06/11/2015 20:57

Anwalt für Urheberrecht - BSP Anwält ein Berlin Mitte
13/05/2019 10:40

Trotz langer Diskussionen und vieler Demonstrationen ist er nun endgültig auf dem Weg: der viel gefürchtete „Uploadfilter“ des erneuerten Art. 17 der DSM-RL („Digital Single Market“-Richtlinie; ehemals Art. 13), der nicht nur die Open-Source-Community erzittern lässt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
17/10/2020 15:32

Der BGH befand in zwei Entscheidungen über das Recht auf Vergessenwerden: Im ersten der beiden Verfahren begehrte der Kläger die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit, insb. seine Gesundheitsdaten, unter Nennung seines vollen Namens zum Inhalt hatte. Der BGH (VI ZR 476/18) verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass das Interesse des Klägers (auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs) hinter den kollidierenden Grundrechten, insbesondere dem Öffentlichkeitsinteresse, zurücktreten müsse. Im zweiten Verfahren des BGH war der Wahrheitsgehalt eines Berichts, welchen der Kläger ausgelistet sehen wollte, umstritten. Der BGH war sich über das Vorgehen in einer solchen Konstellation nicht sicher und bat den EuGH in der Folge um Rat. Vielmehr sollte sich der EuGH mit der Frage befassen, wie mit Fotos umzugehen sei, die in der Trefferliste abgebildet werden, ohne dass der konkrete Kontext zum Sacherhalten ersichtlich wird. - Streifler & Kollegen, Patrick Jacobshagen, Anwalt für Medienrecht
05/06/2020 08:15

Dürfen Sie ein Bild aus dem Internet herunterladen und weiterverwenden? Müssen Sie den Fotografen oder den Künstler angeben?Was ist bei einer Bildauswahl zu beachten und für welche Zwecke dürfen Motive verwendet werden? All diese Fragen werden im Folgenden beantwortet. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht, welche Möglichkeiten es für die Bildnutzung gibt und was Sie dabei beachten sollten. 
Artikel zu allgemeines Urheberrecht
26/06/2012 12:59

das Zitatrecht hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken-BGH vom 30.11.11-Az:I ZR 212/10
12/10/2017 18:28

Die Band „Die Höhner“ muss nicht hinnehmen, dass ihre Lieder auf Wahlkampfveranstaltungen der rechtsextremen Partei NPD gespielt werden.
22/05/2019 12:34

Der Schutz von Know-How und vertraulichen Geschäftsinformationen wird seit April durch ein neues Gesetz bestimmt und damit unter neue Voraussetzungen gestellt. Bislang reichte zum Schutz schon der bekundete Wille zur Geheimhaltung einer bestimmten Information durch den Geheimnisinhaber. Zukünftig müssen weitere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit eine Information den Status eines Geschäftsgeheimnisses erlangt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
30/12/2010 12:05

Die Höhe der Urheberrechtsvergütung für abgabepflichtige Geräte ergibt sich dem Grunde nach aus § 54 Abs.1 UrhG - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Artikel zu Grenzen des Urheberrechts