allgemeines Urheberrecht

Urheberrecht

erstmalig veröffentlicht: 28.07.2021, letzte Fassung: 07.01.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Das Urheberrecht kann man als das Recht des geistigen Eigentums bezeichnen. Es schützt die kreativen Leistungen von schöpferischen Menschen. Beispielhaft genannt seien die Werke von Grafikern, Bildhauern, Regisseuren, Malern, Komponisten, Fotografen, Schriftstellern und Programmierern.

Die Aufzählung ist nicht abschließend: Jeder Mensch, der einer Idee durch eine individuelle geistige Schöpfung Ausdruck verleiht, kommt als Inhaber von Urheberrechten in Frage.

Darüber hinaus regelt das Urheberrecht auch den Schutz der wirtschaftlichen Leistung von Kulturschaffenden, wie z. B. Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern (z. B. Schauspieler und Musiker), Filmproduzenten, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen.

Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Schöpfern und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Leistungen. Es enthält wichtige gesetzliche Vorgaben und Fallstricke, die jeder Vertragsschließende im Blick haben sollte.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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