Zivilprozessrecht: neue Gesetzgebund zu Live-Übertragung von Gerichtsverfahren

bei uns veröffentlicht am23.10.2017

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Der Gesetzgeber hat im Zivilprozessrecht die Verfahrensgrundsätze überarbeitet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind. Dies war vor allem beim Münchener NSU-Prozess gefordert worden.

Außerdem kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt. Ob es zu der jeweiligen Übertragung bzw. Aufzeichnung kommt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen werden.

Zudem schafft das Gesetz Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So ist künftig der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.

Die Bestimmungen zu den Gebärdendolmetschern sollen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Änderungen der Audio- und Tonübertragungen hingegen noch weitere sechs Monate später.

Quelle: Bundesrat, Plenum kompakt

 

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