Immissionsschutzrecht

Immissionsschutzrecht

erstmalig veröffentlicht: 20.04.2022, letzte Fassung: 11.02.2024
beira.de Redaktion

Das Immissionsschutzrecht zählt zum Kernbereich des modernen Umweltrechts. Das Immissionsschutzrecht regelt mithin, die Begrenzung von Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß. Bei Immissionen handelt es sich um Einwirkungen aus der Umwelt auf den Menschen und die natürliche Umwelt. Darunter zählen mithin Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Wärme aber auch Erschütterungen oder Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Gemäß dem § 1 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist der Zweck dieses Gesetzes, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 

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