Aktuelle Gesetzgebung: Bürokratieentlastungsgesetz steht in den Startlöchern
Im Fokus stehen dabei die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Diese sollen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, um 20 Prozent angehoben werden.
Der Schwellenwert für die Umsatzerlöse soll von 500.000 EUR auf 600.000 EUR und der Gewinn-Schwellenwert von 50.000 EUR auf dann 60.000 EUR erhöht werden. Damit werden mehr Unternehmen ihren Gewinn durch Einnahmenüberschuss-Rechnung ermitteln können.
Beachten Sie: Zudem soll durch Übergangsregelungen sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen keine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht erhalten, für die ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung nach bisherigem Recht eine Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht, jedoch nicht mehr nach der Neuregelung.
Ferner sind u.a. folgende Änderungen geplant:
• Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz.
• Vereinfachung des Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten.
Quelle: Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.5.2015, Drs. 18/4948.
Der Schwellenwert für die Umsatzerlöse soll von 500.000 EUR auf 600.000 EUR und der Gewinn-Schwellenwert von 50.000 EUR auf dann 60.000 EUR erhöht werden. Damit werden mehr Unternehmen ihren Gewinn durch Einnahmenüberschuss-Rechnung ermitteln können.
Beachten Sie: Zudem soll durch Übergangsregelungen sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen keine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht erhalten, für die ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung nach bisherigem Recht eine Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht, jedoch nicht mehr nach der Neuregelung.
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• Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz.
• Vereinfachung des Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten.
Quelle: Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.5.2015, Drs. 18/4948.
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