Amtshaftung: Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
published on 01/03/2010 18:14
Amtshaftung: Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer


AoLs
Authors
Bei überlanger Verfahrensdauer eines Rechtsstreits kann ein Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung bestehen.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Unternehmers, der 1984 eine Klage wegen nicht bezahlter Transportleistungen erhoben hatte. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren. Seinen mit ca. 1,6 Millionen EUR berechneten Ausfallschaden machte er gegenüber dem beklagten Land in erster Instanz erfolglos geltend.
Vor dem OLG konnte er dagegen einen Teilerfolg erzielen. Nach Auffassung der Richter bestehe ein Amtshaftungsanspruch. Die mit der Bearbeitung des Vorprozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer umso nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen. Durch die festgestellte Verfahrensverzögerung von 34 Monaten sei ein Schaden entstanden. Dieser bleibe nach der Berechnung des OLG zwar erheblich hinter den Berechnungen des Klägers zurück. Dem Kläger wurde aber immerhin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 700.000 EUR zugesprochen (OLG Hamm, 11 U 27/06).
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Unternehmers, der 1984 eine Klage wegen nicht bezahlter Transportleistungen erhoben hatte. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren. Seinen mit ca. 1,6 Millionen EUR berechneten Ausfallschaden machte er gegenüber dem beklagten Land in erster Instanz erfolglos geltend.
Vor dem OLG konnte er dagegen einen Teilerfolg erzielen. Nach Auffassung der Richter bestehe ein Amtshaftungsanspruch. Die mit der Bearbeitung des Vorprozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer umso nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen. Durch die festgestellte Verfahrensverzögerung von 34 Monaten sei ein Schaden entstanden. Dieser bleibe nach der Berechnung des OLG zwar erheblich hinter den Berechnungen des Klägers zurück. Dem Kläger wurde aber immerhin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 700.000 EUR zugesprochen (OLG Hamm, 11 U 27/06).
Show what you know!

1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Rechtsanwalt

Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
Languages
EN, DEAnwälte der Kanzlei die zu Verwaltungsrecht beraten

204 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
07/03/2008 14:09
Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsVerwaltungsrecht

12/05/2021 14:55
Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
SubjectsVerwaltungsrecht

25/08/2022 01:19
Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.
Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute!
Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
15/04/2014 11:58
Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
SubjectsVerwaltungsrecht
Artikel zu Verwaltungsrecht