Arbeitsrecht - Was wird geregelt? Welche Rechte haben Sie?

bei uns veröffentlicht am21.10.2014

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Zusammenfassung des Autors
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Es trifft Aussagen darüber, ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag, der einen Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet (Arbeitsvertrag) geschlossen wurde, unter welchen Bedingungen dieser Arbeitsvertrag beendet werden kann und welche Ansprüche, Gebote und Verbote sich aus einem geschlossenen Arbeitsvertrag herleiten lassen. 

Das Arbeitsrecht lässt sich in zwei Kerngebiete einteilen: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Im Mittelpunkt des Individualarbeitsrechts stehen die rechtlichen Beziehungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, wohingegen das kollektive Arbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen zum Gegenstand hat. 

Themenschwerpunkte des Individualarbeitsrechts sind die Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Kündigung, der Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen vor Benachteiligungen im Arbeitsleben, als auch Fragen der betrieblichen Altersversorgung, der Arbeitsförderung und des Sozialrechts. Vielmals spielt zudem im Rahmen von arbeitsrechtlichen Fragen wie dem Einstellungsverfahren oder der Kündigung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine entscheidende Rolle. 

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft im Gegensatz dazu das Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, als auch das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

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