Asyl-Widerrufe auf dem Prüfstand

published on 29/09/2009 02:44
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Rechtsberatung zum Asylrecht u. Bleiberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat seinen Schlussantrag zum aus Deutschland initiierten Verfahren über asylrechtliche Widerrufe vorgelegt (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62008C0175:DE:HTML) Der EuGH war vom Bundesverwaltungsgericht am 7.2.2008 angerufen worden, um die Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts mit EU-Richtlinien zu klären. Konkret ging es um Flüchtlinge aus dem Irak, deren Schutzstatus aufgrund der veränderten Verhältnisse im Irak widerrufen worden war.

Begründet wurde der Widerruf mit dem angeblichen Wegfall der Verfolgungsgefahr im Irak. Zwischen 2004 und Anfang 2007 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegenüber ca. 20.000 Irakern den Flüchtlingsstatus. Das wurde u.a. von PRO ASYL als völkerrechtswidrig kritisiert. Der UN-Flüchtlingshochkommissar warf dem Bundesamt vor, zu voreilig den Schutz zu entziehen. Bei noch drohenden allgemeinen Gefahren im Herkunftsland müsse weiterhin Schutz gewährt werden – auch dann, wenn der ehemalige Verfolger (Saddam Hussein) nicht mehr an der Macht sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Vergangenheit eher restriktive Entscheidungen getroffen und der Widerrufspraxis des Bundesamtes keine größeren Hürden in den Weg gestellt. Aufgrund der EU-Harmonisierung des Asylrechts hat nun aber der EuGH das letzte Wort. Über den möglichen Ausgang des EuGH-Verfahrens könnte das Votum des Generalanwaltes einen ersten Eindruck geben haben. Insoweit folgt der EuGH häufig den Anträgen des Generalanwaltes. Dieser hält einen Widerruf nur dann für zulässig, wenn der Flüchtling in seinem Herkunftsland dauerhaft vor Verfolgung sicher ist. Schutz könne auch eine multinationale Truppe gewährleisten. Die Sicherheitslage in dem Herkunftsland müsse so beschaffen sein, dass der Flüchtling in absehbarer Zukunft nicht einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling erlangen können sollte.



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07/03/2008 14:09

Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
12/05/2021 14:55

Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.  So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
25/08/2022 01:19

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
15/04/2014 11:58

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
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