Avvocato Armando Giorgini

originally published: 11/11/2015 10:40, updated: 21/10/2022 14:53
Avvocato Armando Giorgini
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Author’s summary

Allgemeines Zivilrecht - Immobilienrecht - Familienrecht - Arbeitsrecht - Schadensabwicklung

Herr Giorgini

Avvocato Armando Giorgini ist Partner der Rechtsanwaltssozietät “Studio Legale Giorgini” in Rom. Er betreut dort vor allem Mandaten im Bereich Versicherungsrecht und Schadensabwicklung. Er legt besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, um nicht nur die wirtschaftlichen Aspekt zu beachten, sondern ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und so die Bedürfnisse der Mandanten juristisch bestmöglich zu erfüllen. 

Zur Zeit spezialisiert sich Armando Giorgini auf italienisch-deutsche Rechtsgeschäfte und betreut sowohl italienische Kunden in Deutschland als auch deutsche Mandanten in Italien.


Werdegang:

Armando Giorgini studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaft an der Universität “La Sapienza” in Rom. Nach seinem einjärigem Zivildienst beim WWF begann er sein Referendariat in Rom. 2000 erhielt er die Zulassung als Avvocato (italienischer Rechtsanwalt) und wurde gleichzeitig in die Rechtsanwaltkammer von Rom eingeschrieben.

Seit 2000 arbeitet er als Anwalt für die Kanzlei Giorgini in Rom. Im Jahre 2001 wurde er Partner der Rechtsanwaltssozietät “Studio Legale Giorgini”.

Seit Dezember 2009 ist er in Rom und Berlin als Avvocato tätig und arbeitet bei Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte.


Schwerpunkte:

Immobilienrecht
FamilienrechtArbeitsrechtSchadensabwicklung


Herr Avvocato Armando Giorgini berät Sie nicht nur in italienischer Sprache und über italienischen Recht, sondern vertritt Sie auch vor italienischen Gerichten.


Sie erreichen Avvocato Giorgini:

BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte
z.Hd. Avvocato Giorgini
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon 030-278740 30 
Telefax 030-278740 59
e-Mail [email protected]

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204 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

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07/03/2008 14:09

Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
12/05/2021 14:55

Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.  So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
25/08/2022 01:19

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
15/04/2014 11:58

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
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