Beschluss zum EU-Führerschein
Eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Deutschland grundsätzlich wirksam. Voraussetzung ist allerdings, dass die durch eine Behörde oder ein Gericht angeordnete Sperrzeit für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland bei Erwerb des EU-Führerscheins bereits abgelaufen war. Eine anderweitige Entscheidung der deutschen Behörden würde dem durch die Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vorgegebenen sog. Anerkennungsprinzip zuwiderlaufen.
Beschluss vom 15.08.2005
OLG Koblenz (7 B 11021/05.OVG)
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