Fahrerlaubnisrecht: VG Meinigen hat Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht
published on 25/08/2010 15:36
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Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Meiningen (Deutschland) eingereicht am 24. August 2009 — Frank Scheffler gegen Landkreis Wartburgkreis
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Meiningen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Frank Scheffler
Beklagter: Landkreis Wartburgkreis
Vorlagefrage:
Folgende Frage wird dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Darf ein Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG [1] seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG — seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden — ausüben im Hinblick auf ein Fahreignungsgutachten, das von dem Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis vorgelegt wurde, wenn das Gutachten zwar nach dem Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins erstellt wurde und zudem auf einer nach der Ausstellung des Führerscheins durchgeführten Untersuchung des Betroffenen beruht, sich aber auf zeitlich vor der Ausstellung des Führerscheins liegende Umstände bezieht.
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Meiningen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Frank Scheffler
Beklagter: Landkreis Wartburgkreis
Vorlagefrage:
Folgende Frage wird dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Darf ein Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG [1] seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG — seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden — ausüben im Hinblick auf ein Fahreignungsgutachten, das von dem Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis vorgelegt wurde, wenn das Gutachten zwar nach dem Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins erstellt wurde und zudem auf einer nach der Ausstellung des Führerscheins durchgeführten Untersuchung des Betroffenen beruht, sich aber auf zeitlich vor der Ausstellung des Führerscheins liegende Umstände bezieht.
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07/03/2008 14:09
Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsVerwaltungsrecht
12/05/2021 14:55
Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
SubjectsVerwaltungsrecht
25/08/2022 01:19
Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.
Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute!
Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
15/04/2014 11:58
Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
SubjectsVerwaltungsrecht
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