Fahrtenbuch: Werbungskosten bei Zuzahlung zum Dienstwagen
Nach Ansicht der Finanzverwaltung führt der den zu versteuernden Sachbezug übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Diese Sichtweise hat das Finanzgericht Sachsen jüngst bestätigt und entschieden, dass sich der geldwerte Vorteil maximal bis zu einem Betrag von 0 EUR reduzieren kann.
Die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind allerdings anderer Meinung. Danach stellen die den geldwerten Vorteil übersteigenden Zuzahlungen keine Aufwendungen für die private Lebensführung dar, sondern sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Hinweis: Da gegen diese Entscheidung die Revision anhängig ist, wird der Bundesfinanzhof bald Gelegenheit haben, zu dieser Frage Stellung zu beziehen (FG Baden-Württemberg, 5 K 284/13; Rev. BFH VI R 24/14; BMF-Schreiben, IV C 5 - S 2334/11/10004; FG Sachsen, 4 K 2256/09).
Die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind allerdings anderer Meinung. Danach stellen die den geldwerten Vorteil übersteigenden Zuzahlungen keine Aufwendungen für die private Lebensführung dar, sondern sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Hinweis: Da gegen diese Entscheidung die Revision anhängig ist, wird der Bundesfinanzhof bald Gelegenheit haben, zu dieser Frage Stellung zu beziehen (FG Baden-Württemberg, 5 K 284/13; Rev. BFH VI R 24/14; BMF-Schreiben, IV C 5 - S 2334/11/10004; FG Sachsen, 4 K 2256/09).

Urteile
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Bundesfinanzhof Urteil, 30. Nov. 2016 - VI R 24/14
bei uns veröffentlicht am 30.11.2016
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 2014 5 K 284/13 aufgehoben.
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Feb. 2014 - 5 K 284/13
bei uns veröffentlicht am 25.02.2014
Tenor
1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17.12.2012 wird der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 13.06.2012 geändert und die Einkommensteuer auf 16.115 Euro festgesetzt.
2. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für n
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