Gesundheitsreform: Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2011 geplant
Die christlich-liberale Koalition hat sich am 6.7.2010 auf eine Gesundheitsreform verständigt, die de facto weniger Netto vom Brutto bedeutet. Ab 2011 sollen auf die Krankenversicherten nämlich höhere Beitragssätze und höhere Zusatzbeiträge zukommen.
Beitragssätze
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab 2011 von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Damit wird die Mitte 2009 vorgenommene Beitragssenkung um 0,6 Prozent im Ergebnis rückgängig gemacht. Der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent soll weiterhin gelten.
Die Beiträge verteilen sich wie folgt:
Rechenbeispiel: Erhält ein Arbeitnehmer einen monatlichen Bruttolohn von 2.000 EUR, so bedeutet die Beitragssatzerhöhung für ihn eine monatliche Mehrbelastung von 6 EUR (164 EUR statt 158 EUR). Bei einem Bruttolohn ab 3.750 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) liegt die monatliche Mehrbelastung bei 11,25 EUR (307,50 EUR statt 296,25 EUR).
Zusatzbeiträge
Die Krankenkassen sollen von den Versicherten ab 2011 einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe verlangen dürfen. Nach derzeitiger Regelung ist dieser Beitrag auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beschränkt. Die Höchstgrenze liegt bei 37,50 EUR (1 Prozent von 3.750 EUR) im Monat.
Übersteigt der Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, soll es für Geringverdiener einen Ausgleich aus Steuermitteln geben - allerdings nur auf Grundlage eines durchschnittlichen, nicht des tatsächlich gezahlten Zusatzbeitrags. Nach den jetzigen Berechnungen des Bundesversicherungsamts wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 16 EUR nicht übersteigen.
Hinweis: Der Zusatzbeitrag ist nur von Mitgliedern zu zahlen. Der Zusatzbeitrag gilt somit nicht für mitversicherte Familienmitglieder.
Beitragssätze
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab 2011 von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Damit wird die Mitte 2009 vorgenommene Beitragssenkung um 0,6 Prozent im Ergebnis rückgängig gemacht. Der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent soll weiterhin gelten.
Die Beiträge verteilen sich wie folgt:
- Arbeitnehmeranteil: 8,2 Prozent (aktueller Beitragssatz: 7,9 Prozent)
- Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent (aktueller Beitragssatz: 7,0 Prozent)
Rechenbeispiel: Erhält ein Arbeitnehmer einen monatlichen Bruttolohn von 2.000 EUR, so bedeutet die Beitragssatzerhöhung für ihn eine monatliche Mehrbelastung von 6 EUR (164 EUR statt 158 EUR). Bei einem Bruttolohn ab 3.750 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) liegt die monatliche Mehrbelastung bei 11,25 EUR (307,50 EUR statt 296,25 EUR).
Zusatzbeiträge
Die Krankenkassen sollen von den Versicherten ab 2011 einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe verlangen dürfen. Nach derzeitiger Regelung ist dieser Beitrag auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beschränkt. Die Höchstgrenze liegt bei 37,50 EUR (1 Prozent von 3.750 EUR) im Monat.
Übersteigt der Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, soll es für Geringverdiener einen Ausgleich aus Steuermitteln geben - allerdings nur auf Grundlage eines durchschnittlichen, nicht des tatsächlich gezahlten Zusatzbeitrags. Nach den jetzigen Berechnungen des Bundesversicherungsamts wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 16 EUR nicht übersteigen.
Hinweis: Der Zusatzbeitrag ist nur von Mitgliedern zu zahlen. Der Zusatzbeitrag gilt somit nicht für mitversicherte Familienmitglieder.
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