Gutachten zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz

bei uns veröffentlicht am29.12.2007

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Zusammenfassung des Autors
NICHTRAUCHERSCHUTZSGESETZ – INHALT & UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.11.2007 das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Seit dem 1. Januar ist es so weit:

Es herrscht Rauchverbot in Berliner Gaststätten!

Das Nichtraucherschutzgesetz sieht mit seinem generellen Rauchverbot in sämtlichen Gaststätten erhebliche Eingriffe in die Gewerbefreiheit des einzelnen Gastwirtes vor. Nur in räumlich abgetrennten Nebenräumen darf noch geraucht werden. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an diese Raucherbereiche hinsichtlich Größe und Anzahl der Sitzplätze. Durch Lüftungstechnik kann das Rauchverbot nach dem Willen des Gesetzgebers nicht vermieden werden.

Aus Niedersachen und Baden-Württemberg, also Ländern in denen bereits Rauchverbote in Gaststätten gelten, berichten die Betreiber kleinerer Gaststätten die keinen Raucherbereich einrichten konnten von ersten Umsatzeinbußen. Nach einer von dem Deutschen Hotel und Gastronomieverband (DEHOGA) Baden Württemberg durchgeführten Umfrage melden fast 70 Prozent der befragten Kleinbetriebe Umsatzverluste und 69 Prozent rechnen mit Arbeitsplatzverlusten.

Das Gesetz steht allerdings auf wackeligen Füßen. Es bestehen erhebliche Bedenken in Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufs- und Eigentumsfreiheit. Vor diesem Hintergrund eröffnen sich Umgehungsmöglichkeiten für Gastwirte. Durch geschickte Gestaltung von Hausordnung und/oder Vereinsgründung kann sich der Gastwirt unter bestimmten Voraussetzungen dem Rauchverbot entziehen. Ferner besteht für den Gastwirt die Möglichkeit gegen das Gesetz im Wege der Verfassungsbeschwerde vorzugehen. In Niedersachsen und Baden-Württemberg wird der Gang vor das Bundesverfassungsgericht bereits vorbereitet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Streifler & Kollegen hat sich eingehend mit den rechtlichen Hintergründen des Gesetzes sowie den verfassungsrechtlichen Problemen und den Umgehungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Gegen eine Schutzgebühr von 49,-- EUR brutto können Sie unser Gutachten erwerben. Sie erfahren darin:

· Was regelt das Nichtraucherschutzgesetz?

· Wo gilt überall das Rauchverbot und wo darf noch geraucht werden?

· Wie müssen mögliche Raucherbereiche beschaffen sein?

· Mit was für Strafen muss man rechnen und ab wann werden diese verhängt werden?

· Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es?

· Was für Schritte muss ich für die Umgehung unternehmen?

· Wie kann man sich gegen das Nichtraucherschutzgesetz wehren?

· u.v.m.

Neben der umfassenden Beantwortung dieser Fragen erhalten sie in den Anlagen die Gesetztexte, einen Entwurf einer Vereinssatzung und einer Hausordnung, einen Informationsbogen für Angestellten und vieles mehr.


Ein Bestellformular finden Sie hier.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bestellformular

per FAX:                 +49  (0)30  278740 - 59
z.Hd. Frau Kern
mit dem Betreff 
             
                       "Gutachten zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz".



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