Gutachten zur Gültigkeit von EU Führerscheinen in Deutschland

bei uns veröffentlicht am09.05.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
EU Führerschein ohne MPU?
Die Rechtsprechung zu den EU Führerscheinen ist ausufernd geworden. Wenn Sie fragen haben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Führerscheinerwerb im EU Ausland zulässig ist oder ob Sie mit dem bereits erworbenen EU Führerschein in Deutschland fahren dürfen, dann erstellen wir Ihnen gern ein individualisiertes Gutachten.

Sie erhalten:
ein Gutachten in dem auf z.Z. 25 Textseiten (29 Seiten Anlagen) die nachfolgenden Punkte verständlich und dennoch umfassend dargestellt werden:

Einleitung

I. Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG

II. Die Rechtsprechung des EuGH zur Anerkennung von EU-Führerscheinen

1.      Kapper-Entscheidung

2.      Halbritter-Entscheidung

3.      Kremer-Entscheidung

4.      Missbrauchsvorlage

5.      Zusammenfassung zur EuGH Rechtsprechung

6.      Die Bindung anderer Gerichte an die Entscheidungen des EuGH

III. Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte

IV. Analyse der Rechtsprechung - Verkehrssicherheit contra Freizügigkeit

1.     Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im einstweiligem Rechtsschutzverfahren

2.      Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Hauptsacheverfahren

3.      Rechtsprechung der Strafgerichte

V. Prozessuales

VI. Ausblick: Die Dritte Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006

VII. Zusammenfassung

VIII. FAQ

IX.  Persönliches

Anlagen

Das Gutachten ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte auch in Kopie ist untersagt. Natürlich dürfen Sie das Gutachten bei einer Verkehrskontrolle vorlegen oder bei sonstigen Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern.

Wir benötigen:
  • einen von Ihnen unterschriebenen Auftrag in zweifacher Ausfertigung. Das Auftragsformular finden Sie hier. Bitte drucken sie dieses aus und füllen es handschriftlich aus.
  • Die möglichst ausführlicheSchilderung Ihrer persönlichen Umstände zum Führerscheinerwerb und natürlich zu Ihrer Vorgeschichte, sowie die weiteren relevanten Umstände, die in das Gutachten einfließen sollen senden Sie bitte mit der Post oder per Fax auf die 030-278740-59 an uns.

Nach dem Zahlungseingang geben wir das Gutachtenspätestens nach 5 Werktagen zur Post.
Sie faxen uns bitte nach dem Erhalt des Gutachtens eine Empfangsbestätigung zurück. Das Formular für die Empfangsbescheinigung finden Sie hier.

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