Jagdrecht: Darf Jagdschein eingezogen werden, wenn Jäger Hund statt Wildschwein erschießt ?

published on 06/06/2007 13:25
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Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ein Jäger, der meint, auf ein Wildschwein zu zielen, stattdessen aber einen Hund erschießt, verliert seinen Jagdschein.

Diese Entscheidung der Jagdbehörde bestätigte nun das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt. Im entschiedenen Fall hatte ein Jäger im August gegen 20.35 Uhr aus einer Entfernung von ca. 70 Metern einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. Der Hund gehörte einem Ehepaar, welches einen nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hof bewirtschaftete. Die Frau arbeitete gerade in einem der Wiese benachbarten Maisfeld. Wegen dieses Vorfalls erklärte die Jagdbehörde den Jagdschein für ungültig und zog ihn ein. Für die Wiedererteilung wurde zudem eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt.

Hiergegen erhob der Jäger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage und machte geltend, dass er den Hund in der fortgeschrittenen Dämmerung wegen seines dunklen Rückens für ein Wildschwein gehalten habe. An der betreffenden Stelle seien zudem Saufährten vorhanden gewesen. Das VG hat die Klage abgewiesen. Die Einziehung des Jagdscheins sei zu Recht erfolgt. Der Jäger habe eine grundlegende Jagdpflicht in erheblicher Weise verletzt. Es handele sich dabei um die Pflicht, vor der Schussabgabe eine eindeutige Identifizierung des Tieres vorzunehmen. Sein Verhalten lasse ein solches Maß an Unverantwortlichkeit erkennen, dass berechtigte Zweifel daran bestünden, ob er bei der Ausübung der Jagd Waffen mit der erforderlichen Vorsicht führe (VG Neustadt, 4 K 758/06.NW).


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Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.  So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
25/08/2022 01:19

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
15/04/2014 11:58

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
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