Kindergeld: Rechte ausländischer Mütter deutscher Kinder gestärkt

bei uns veröffentlicht am25.07.2014

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Zusammenfassung des Autors
Eine ausländische Mutter erhält für ihr deutsches Kind bereits ab der Geburt Kindergeld, auch wenn ihr die Aufenthaltserlaubnis erst Monate später erteilt wird.
Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden (Revision zugelassen).

Im Streitfall war eine Nigerianerin mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie eine Aufenthaltserlaubnis, da der Kindesvater und damit auch das Kind deutsche Staatsbürger seien.

Nachdem die Vaterschaft geklärt war, erteilte die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Die Familienkasse gewährte jedoch Kindergeld erst ab dem Monat der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (zwölf Monate nach der Geburt des Kindes).

Das Finanzgericht Köln stellte demgegenüber auf den Zeitpunkt der Wirkung der Aufenthaltserlaubnis ab. Würde es auf den Zeitpunkt der Erteilung ankommen, wäre die Gewährung von Kindergeld von Zufälligkeiten (wie z.B. der Bearbeitungszeit der Ausländerbehörde) abhängig. Dies widerspreche u.a. dem grundgesetzlichen Recht auf Gleichbehandlung (FG Köln, 14 K 2405/13).

Urteile

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Finanzgericht Köln Urteil, 07. Mai 2014 - 14 K 2405/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ihre am .... August 2012 geborene Tochter für die Monate Augus

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Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ihre am .... August 2012 geborene Tochter für die Monate August 2012 bis Juni 2013 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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