Kündigungsrecht: Bei grundloser Strafanzeige gegen den Vermieter kann fristlos gekündigt werden

25.03.2015

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Erstattet der Mieter eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter, kann dieser das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf. Die Richter machten deutlich, dass ein Vertragspartner seine Treuepflicht schwerwiegend verletze, wenn er gegen den anderen Vertragspartner eine grundlose Strafanzeige erstatte. Wann eine grundlose Strafanzeige vorliege, ergebe sich aus dem Einzelfall. Ausschlaggebend hierfür sei, ob die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten sei oder wohlmöglich auf erfundenen Tatsachen beruhe. Aber selbst wenn die Anzeige auf wahren Tatsachen beruhe, könne sie eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein. Dies sei der Fall, wenn der Anzeigeerstatter nicht seine eigenen Interessen wahren, sondern mit der Anzeige dem Angezeigten einen Schaden zufügen wolle. So sei es im vorliegenden Fall gewesen. Hier sei zwischen den Parteien über die Höhe der Miete und die Berechtigung einer Umlage von Betriebskosten gestritten worden. Eine Strafanzeige sei insofern unangemessen gewesen, da den Parteien der Zivilrechtsweg zur Klärung ihrer Streitigkeiten offengestanden hätte.

LG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2014, (Az.: 21 S 48/14 35 C)

Urteile

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Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Nov. 2014 - 21 S 48/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2014 (Az.: 35 C #####/####) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagt

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Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2014 (Az.: 35 C #####/####) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum Ablauf des 31. Januar 2015 gewährt.


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