Arbeitsrecht: Kündigungsschutzgesetz begründet keine Mindestabfindung

published on 25/05/2007 11:28
Arbeitsrecht: Kündigungsschutzgesetz begründet keine Mindestabfindung
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

§ 1a Kündigungsschutzgesetz, wonach Arbeitnehmer, die gegen eine betriebsbedingte Kündigung nicht klagen, eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr beanspruchen können, begründet keinen Mindestabfindungsanspruch.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg wies vielmehr darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift lediglich ein standardisiertes Verfahren zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen zur Verfügung stellen wollte. Abweichende Parteivereinbarungen über eine geringere oder höhere Abfindung wollte er damit nicht verbieten. Der Arbeitgeber kann daher auch einen niedrigeren Betrag anbieten (LAG Baden-Württemberg, 4 Sa 24/06).
 


 
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