Arbeitsrecht: Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert die fristlose Kündigung
Das wurde in einem Verfahren vor demLandesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein deutlich. Im Mittelpunkt desVerfahrens stand ein rund 50 Jahre alter, lediger und seit 20 Jahren beimArbeitgeber beschäftigter Maschinenführer. Dieser hatte mit einem Kollegen eineindustrielle Presse gereinigt und dabei die Maschine von Hand wiederangefahren. Der Kollege geriet dabei mit seiner Hand in ein hin- undherfahrendes Maschinenteil und verlor die Kuppe des kleinen Fingers. DerArbeitgeber kündigte dem Maschinenführer daraufhin fristlos, hilfsweiseordentlich.
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