Landwirt: Auch zum Transport eigener Tiere ist Erlaubnis erforderlich
published on 31/03/2009 12:43
Landwirt: Auch zum Transport eigener Tiere ist Erlaubnis erforderlich
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Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat.
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz. Kläger des Verfahrens war ein Landwirt mit eigenem Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportieren musste, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte der Westerwaldkreis ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt habe. Hiergegen klagte der Landwirt.
Seine Klage blieb vor dem VG jedoch ohne Erfolg. Die Versagung der Genehmigung, so die Richter, sei nicht zu beanstanden. Auch ein Landwirt, der seine eigenen Tiere transportiere, brauche einen Befähigungsnachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirtschaftsmeister ersetze diesen Nachweis nicht. Sie könne schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europarechtlichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfasst haben. Dies sei nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Transportgenehmigung (VG Koblenz, 2 K 498/08.KO).
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz. Kläger des Verfahrens war ein Landwirt mit eigenem Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportieren musste, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte der Westerwaldkreis ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt habe. Hiergegen klagte der Landwirt.
Seine Klage blieb vor dem VG jedoch ohne Erfolg. Die Versagung der Genehmigung, so die Richter, sei nicht zu beanstanden. Auch ein Landwirt, der seine eigenen Tiere transportiere, brauche einen Befähigungsnachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirtschaftsmeister ersetze diesen Nachweis nicht. Sie könne schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europarechtlichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfasst haben. Dies sei nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Transportgenehmigung (VG Koblenz, 2 K 498/08.KO).
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07/03/2008 14:09
Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsVerwaltungsrecht
12/05/2021 14:55
Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
SubjectsVerwaltungsrecht
25/08/2022 01:19
Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.
Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute!
Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
15/04/2014 11:58
Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
SubjectsVerwaltungsrecht
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