Public Private Partnership
Public Private Partnership (PPP)
Der aus dem englischen stammende Sammelbegriff „Public Private Partnership“ steht für die Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft und für modernes und effizientes Verwaltungshandeln. Ziel der Zusammenarbeit ist es durch die Nutzung privaten Know-hows öffentliche Infrastrukturprojekte effektiver zu realisieren. Das entscheidend neue Element von PPP ist der Lebenszyklusansatz mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert wird. Im deutschen wird PPP auch oft als ÖPP, öffentlich private Partnerschaft bezeichnet.
Öffentlich private Partnerschaft (ÖPP)
Veröffentlichungen:
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Vergaberecht beraten
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