Rentner: Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen
Das bedeutet: Die Zinsen sind nicht mehr als sonstige Einkünfte zu versteuern, sondern gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies ist regelmäßig günstiger. Denn wegen der Niedrigzinsphase dürfte der Sparer-Pauschbetrag durch weitere Zinseinnahmen oftmals nicht verbraucht sein.
Die neue Sichtweise gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Eine Anwendung in offenen Fällen ist auf Antrag möglich.
BMF, Schreiben vom 4.7.2016, (IV C 3 - S 2255/15/10001); BFH, Urteil vom 9.6.2015, (Az.: VIII R 18/12).
Die neue Sichtweise gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Eine Anwendung in offenen Fällen ist auf Antrag möglich.
BMF, Schreiben vom 4.7.2016, (IV C 3 - S 2255/15/10001); BFH, Urteil vom 9.6.2015, (Az.: VIII R 18/12).

Urteile
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Bundesfinanzhof Urteil, 09. Juni 2015 - VIII R 18/12
bei uns veröffentlicht am 09.06.2015
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2012 6 K 2143/07 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19. Oktober 2007 aufgehoben.
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