Umweltzone: Fahrverbote im Einzelfall angreifbar


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Von der Umweltzone betroffene Betriebe und Einzelpersonen können gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigungen Rechtsmittel einlegen. Ggf. ist auch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anzustrengen. Einzelheiten zur Antragstellung für die Ausnahmegenehmigung finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin und dort unter http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/Umweltzone_Broschuere.pdf.
Bedenken bestehen in verschiedensten Konstellationen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots. Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 wurden die bisherigen Fristen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte deutlich verlängert bis 2011. Damit ist jedoch ein Entscheidungsspielraum eröffnet, der durch angemessene Übergangsregelungen eine verfassungskonforme Auslegung zuläßt. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelfristen.

Rechtsanwalt


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