Verbraucherdarlehen
Das Verbraucherdarlehensrecht regelt eine besondere Gruppe von Kreditverträgen, und zwar Darlehensverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern und sieht zum Schutz von Verbrauchern unabdingbare Regelungen vor. So gibt es ein Schriftformerfordernis für den Vertrag, der ebenfalls verschiedene Pflichtangaben (z.B. Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, effektiver Jahreszins, Kosten einer Restschuldversicherung) enthalten muss.
Ein Verstoß führt in den gesetzlich geregelten Fällen zur Nichtigkeit des Vertrages.
Bei Auszahlung des Darlehens wird die Nichtigkeit zwar geheilt, es reduziert sich in einigen Fällen (z.B. wenn Angaben zum Zinssatz fehlen oder fehlerhaft sind) jedoch der nominale Zinssatz auf den gesetzlichen Zins von 4%.
Es lohnt sich deswegen immer, den Verbraucherdarlehensvertrag auf Einhaltung der Formvorschriften zu prüfen. Außerdem steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Verbraucher hierüber ordnungsgemäß belehrt worden ist. Nicht selten ist mangels ordnungsgemäßer Belehrung ein Widerruf noch nach Ablauf der 2 – Wochen – Frist möglich.
Ein Verstoß führt in den gesetzlich geregelten Fällen zur Nichtigkeit des Vertrages.
Bei Auszahlung des Darlehens wird die Nichtigkeit zwar geheilt, es reduziert sich in einigen Fällen (z.B. wenn Angaben zum Zinssatz fehlen oder fehlerhaft sind) jedoch der nominale Zinssatz auf den gesetzlichen Zins von 4%.
Es lohnt sich deswegen immer, den Verbraucherdarlehensvertrag auf Einhaltung der Formvorschriften zu prüfen. Außerdem steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Verbraucher hierüber ordnungsgemäß belehrt worden ist. Nicht selten ist mangels ordnungsgemäßer Belehrung ein Widerruf noch nach Ablauf der 2 – Wochen – Frist möglich.
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