Verwaltungsrecht: Kindergarten: Für Mittagessen kann Pauschale erhoben werden
published on 02/11/2009 10:33
Verwaltungsrecht: Kindergarten: Für Mittagessen kann Pauschale erhoben werden


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Die Erhebung eines monatlichen Pauschalbeitrags für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen im Kindergarten ist zulässig.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz auf die Klage der Eltern von zwei Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchten. Für die Teilnahme am Mittagessen erhob die Verbandsgemeinde bis Mitte 2007 für jede Mahlzeit, die ein Kind eingenommen hatte, einen Beitrag von 2,50 EUR. Ab August 2007 müssen die Eltern unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Mittagessen eine Verpflegungspauschale von 45,00 EUR pro Monat zahlen. Das Verwaltungsgericht hat den gegenüber den Klägern ergangenen Kostenbescheid aufgehoben. Auf die Berufung der Verbandsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab.
Die Richter entschieden, dass die Erhebung eines Mittagessensbeitrags nicht der Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs widerspreche. Nach dem Willen des Gesetzgebers erfasse die Beitragsfreistellung nur das Regelangebot der Kindergärten, nicht hingegen Wahlangebote wie das Mittagessen. Bei der Ausgestaltung der Kostenerhebung stehe dem Kindergartenträger ein weites Ermessen zu, das die Verbandsgemeinde rechtmäßig ausgeübt habe. Die individuelle Abrechnung habe eine listenmäßige Erfassung der konkret eingenommenen Mahlzeiten und eine Kontrolle durch die Erziehungsberechtigten erfordert. Zur Vermeidung dieses erheblichen Verwaltungsaufwands sei die Verbandsgemeinde berechtigt, eine Monatspauschale zu erheben (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10431/09.OVG).
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz auf die Klage der Eltern von zwei Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchten. Für die Teilnahme am Mittagessen erhob die Verbandsgemeinde bis Mitte 2007 für jede Mahlzeit, die ein Kind eingenommen hatte, einen Beitrag von 2,50 EUR. Ab August 2007 müssen die Eltern unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Mittagessen eine Verpflegungspauschale von 45,00 EUR pro Monat zahlen. Das Verwaltungsgericht hat den gegenüber den Klägern ergangenen Kostenbescheid aufgehoben. Auf die Berufung der Verbandsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab.
Die Richter entschieden, dass die Erhebung eines Mittagessensbeitrags nicht der Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs widerspreche. Nach dem Willen des Gesetzgebers erfasse die Beitragsfreistellung nur das Regelangebot der Kindergärten, nicht hingegen Wahlangebote wie das Mittagessen. Bei der Ausgestaltung der Kostenerhebung stehe dem Kindergartenträger ein weites Ermessen zu, das die Verbandsgemeinde rechtmäßig ausgeübt habe. Die individuelle Abrechnung habe eine listenmäßige Erfassung der konkret eingenommenen Mahlzeiten und eine Kontrolle durch die Erziehungsberechtigten erfordert. Zur Vermeidung dieses erheblichen Verwaltungsaufwands sei die Verbandsgemeinde berechtigt, eine Monatspauschale zu erheben (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10431/09.OVG).
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07/03/2008 14:09
Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsVerwaltungsrecht

12/05/2021 14:55
Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
SubjectsVerwaltungsrecht

25/08/2022 01:19
Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.
Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute!
Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
15/04/2014 11:58
Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
SubjectsVerwaltungsrecht
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