Strafgesetzbuch - StGB | § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

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02.12.2011 13:21

Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
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Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstraf
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published on 18.08.2022 14:15

Die Bezeichnung eines Journalisten, der sich sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut in einem Fachartikel beschäftigt, als "Gasaufdreher", stellt eine Ehrverletzung dar. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanw&
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Die Bezeichnung eines Journalisten, der sich sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut in einem Fachartikel beschäftigt, als "Gasaufdreher", stellt eine Ehrverletzung dar.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 15.12.2021 14:44

Ein Rechtsanwalt bezeichnet das Verhalten eines Abteilungsleiters eines Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als „persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmißbräuchlich und insgesamt asozial“, weil
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Ein Rechtsanwalt bezeichnet das Verhalten eines Abteilungsleiters eines Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als „persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmißbräuchlich und insgesamt asozial“, weil er glaubt, dass dieser eine "Hinhalte-Taktik" verfolgt. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde macht er seinem Ärger Luft und beschwert sich zudem über zu lange Bearbeitungszeiten und nicht gezahlte Verfahrenskosten. Ein Gericht verurteilt ihn deshalb wegen Beleidigung. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Verurteilung des Mannes verfassungswidrig ist, da eine Abwägung der verschiedenen Interessen (Meinungsfreiheit vs. allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht stattgefunden hat.

published on 15.12.2021 14:31

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Dieser hat sich in mehreren Blogeinträgen über die Verhandlungsführung der Richter in einem ihn betreffenden Verfahren ausgelassen und diese a
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Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung. Dieser hat sich in mehreren Blogeinträgen über die Verhandlungsführung der Richter in einem ihn betreffenden Verfahren ausgelassen und diese als „asoziale Justizverbrecher“, „Provinzverbrecher“ und „Kindesentfremnder“, welche Rechtsbeugung begehen und „Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechern im Amt“ seien, bezeichnet. Das höchste Gericht urteilt, dass in diesem Fall der Ehrschutz der Richter, die Meinungsfreiheit des Mannes überwiege.

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Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei...