BVERFG 1 BvR 857/07
published on 18.10.2011 00:00
BVERFG 1 BvR 857/07
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Urteile
Gericht
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Tenor
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Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
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published on 19.06.2013 00:00
Tenor
Der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 28. November 2003 in der Fassung der Nr. 1 der Verfügung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben.
Im Übrigen (hinsichtlich Nr. 2 der Verfügung vom 18. Juni 2013) wird die Klag
published on 10.02.2015 00:00
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.10.2011 - 5 K 1777/09 -wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Speicherung von Daten des Klägers zu seinen PKWs und zu folgenden Anlässen rechtswidrig war:1) 12.08.1999/Bietigheim-Bissi
published on 19.02.2015 00:00
Tenor
Der Bescheid vom 17.3.2009 und der Widerspruchsbescheid vom 8.10.2009 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
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published on 14.03.2019 00:00
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu v
published on 04.07.2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. Mai 2017 – W 3 K 16.136 – wird abgelehnt.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen..
published on 04.07.2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. Mai 2017 – W 3 K 16.137 – wird abgelehnt.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen..
published on 25.04.2018 00:00
Tenor
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Wid
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