§ 13 GVG
Vor die ordentlichen Gerichte gehören die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Insolvenzrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Insolvenzrecht
Regierungsentwurf: Neues Gesetz über Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
13.01.2021
Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht. Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
8. Liquidation von Unternehmen
08.09.2010
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
13. Durchsetzung von Forderungen gegen den Insolvenzverwalter
08.09.2010
Anwalt für Insolvenzrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
12.2. Deliktische Haftung
08.09.2010
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen
17.04.2020
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin